Legat hinterlassen
Mit einem Testament oder einer Schenkung stellen Sie auch nach dem Tod die Weichen für das Morgen. Hinterlassen Sie etwas Bleibendes und setzen Sie Ihr Vermächtnis für den Arten-, Tier- oder Regenwaldschutz ein.
BOS Schweiz berät Sie gerne in Bezug auf konkrete zukünftige Vorhaben oder generelle Projektbereiche, die Sie mit Ihrer Testamentsspende oder Ihrem Vermächtnis unterstützen möchten. Ob Inseln, Auswilderungen, unsere Arbeit in den Rettungsstationen oder Waldschutzvorhaben: Wir kommen gerne Ihren Vorstellungen nach und zeigen Ihnen, wie Sie mit BOS Schweiz Ihren ganz persönlichen Beitrag nicht nur im Tier- und Artenschutz, sondern auch im Regenwald- und Klimaschutz leisten können. Beratend steht uns zudem mit Dr. iur. Antoine F. Goetschel ein erfahrener Jurist mit Expertise im Erb-, Vereins- und Tierrecht zur Verfügung (siehe Teamseite).
Bei Interesse an einem persönlichen Gespräch wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsführerin Dr. Sophia Benz per E-Mail (sophia.benz@bos-schweiz.ch) oder telefonisch (+41 44 310 40 30).
Ein Testament ist übrigens keine Frage des Alters oder des Vermögens. Ein Testament zu verfassen und damit den eigenen Nachlass klar zu regeln, verhindert, dass Hinterbliebene über die Wünsche der Verstorbenen oder der Verstorbenen im Ungewissen bleiben. So können Sie Ihr Vermächtnis, Ihre Ideen und Überzeugungen weiter geben.