Klappe auf, Affe raus? So läuft eine Auswilderung wirklich ab.

Veröffentlicht02.01.2024

Wenn sich die Orang-Utans in der Pre-Release-Phase auf den Vorauswilderungsinseln bewährt haben, gesund sind und Auswilderungsgebiete zur Verfügung stehen, kann die eigentliche Auswilderung in die Wege geleitet werden. Diese orientiert sich an den Richtlinien der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) und erfolgt unter strenger veterinärmedizinischer Kontrolle. Die Orang-Utans werden betäubt und von der Station mit einem Fahrzeug, per Boot und/oder Helikopter in die entlegenen Auswilderungsgebiete gebracht.

Oberstes Gebot ist, den Stress für die Orang-Utans so gering wie möglich zu halten und zu verhindern, dass sich die Tiere verletzen oder gar krank werden. Bei den Auswilderungen arbeiten BOSF Mitarbeitende, Tierärzte, Primatologinnen und Biologinnen eng miteinander zusammen. Sie bestimmen auch, wie die Gruppe der Auswilderungskandidaten und -kandidatinnen zusammengesetzt sein wird, d.h. wie viele Tiere und wer mit wem ausgewildert werden kann.

Ein Transportkäfig wird geöffnet, der Orang-Utan springt in die Freiheit

Unsere Rettungsstation in Samboja Lestari (Ost-Kalimantan) nutzt den Kejeh Sewen Forest (KJ7) als Auswilderungsgebiet. Der BOS Rettungsstation in Nyaru Menteng (Zentral-Kalimantan) stehen zwei Schutzgebiete für Auswilderungen zur Verfügung: Bukit Batikap und der BBBR Nationalpark. Seit dem Neustart der Auswilderungen im Jahr 2012 haben über 500 Orang-Utans in diesen drei Auswilderungsgebieten eine neue Heimat gefunden.

Die Kosten einer einzigen Auswilderung belaufen sich auf rund 10 000.- Franken. Dieser Betrag beinhaltet:

  • die medizinische Vorbereitung der Orang-Utans auf die Auswilderung (u.a. Gesundheitschecks und das Einsetzen von Implantaten für die spätere Überwachung)
  • die Versorgung der Tiere mit Nahrungsmitteln während des oft tagelangen Transportes
  • die Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • die Gehälter der involvierten Tierärzte, Pflegerinnen und Träger, die notwendigen Medikamente (u.a. Betäubungsmittel und Notfallausrüstung)
  • den Transport per Auto oder LKW, Flugzeug, Helikopter und/oder Boot etc.

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